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Informationen für Patienten
Sie denken darüber nach, ob eine Psychotherapie für Sie selbst oder für Ihr Kind sinnvoll sein könnte?
Dazu haben wir hier einige Informationen zusammen gestellt, die Ihnen weiter helfen können:
Zunächst einige Informationen darüber, welche Angebote an Diagnostik, Vermittlung und Therapie unsere Ambulanz anbietet.
Danach Näheres zu der Frage, was eigentlich psychische Störungen sind und wie eine Psychotherapie abläuft,
Was können wir für Sie tun?
- Wir bemühen uns zunächst um die zutreffende diagnostische Einordnung ihrer Beschwerden.
- Wir machen Ihnen danach einen Behandlungsvorschlag und bieten Ihnen möglichst schnell einen entsprechenden Behandlungsplatz an, wenn analytische oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder auch analytische Kurzzeittherapie oder analytische Gruppentherapie angezeigt und notwendig ist.
- Wir beurteilen auch, ob wir andere Verfahren für indiziert halten und vermitteln Sie zu geeigneten Behandlern oder teilen Ihnen mit, wohin Sie sich wenden können.
Wie ist der genaue Ablauf?
- Anmeldung: Melden Sie sich bitte als Erstes in unserer Ambulanz an.
Dort erreichen Sie unter der Telefonnummer 030 / 89094412 Frau Lächelt zu folgenden Bürozeiten: dienstags 15:00 - 20:00 Uhr und mittwochs von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Sie wird Ihnen Telefonnummer und Adresse eines Psychotherapeuten geben, der Sie als Erstes kennenlernen und sich einen Eindruck von Ihrer Problematik verschaffen wird.
Bitte vereinbaren Sie mit diesem telefonisch einen Termin.
- Erstgespräch: Ein erstes Gespräch findet mit einem unserer Erstsichter statt.
Es handelt sich um Psychoanalytikerinnen bzw. Psychoanalytiker unseres Institutes.
Diese stellen fest, ob es sich bei Ihnen tatsächlich um eine seelische oder überwiegend seelisch bedingte Erkrankung handelt.
Das Gespräch dauert ungefähr eine halbe Stunde bis 50 Minuten.
Bringen Sie bitte in jedem Fall Ihre gültige Versicherungschipkarte und einen Überweisungsschein Ihres behandelnden Arztes – mit dem Zusatz „zur Psychotherapie“ für das jeweilige Quartal mit.
- Füllen Sie dann bitte unseren Anmeldebogen aus, den Sie vom Erstsichter bekommen und schicken Sie diesen an die Ambulanz.
- Krankengeschichte: Eine andere Kollegin bzw. Kollege wird danach in zwei weiteren Sitzungen Ihre Anamnese (Krankengeschichte) erheben.
Die oder der Betreffende wird, wenn möglich, bereits beim Erstgespräch dabei sein, so dass Sie sich bereits kennen lernen und direkt nach dem Erstgespräch Termine für die Anamnesegespräche vereinbaren können.
Falls das nicht möglich ist, bekommen Sie von der Ambulanz eine Telefonnummer genannt, unter der Sie die Termine für die Anamnesegespräche vereinbaren können.
Bringen Sie zum ersten Anamnesegespräch bitte einen weiteren Überweisungsschein mit dem Vermerk "Psychotherapie" mit, da diese Sitzungen über die Ambulanz abgerechnet werden.
- Indikationsstellung: Die Befunde von Erstsicht und Anamneseerhebung werden zwischen den beteiligten Kolleginnen und Kollegen besprochen.
Sie entscheiden über das weitere Vorgehen.
- Behandlungsplatz: Wenn eine psychoanalytische, tiefenpsychologisch fundierte oder Kurzzeit-Psychotherapie als Methode der Wahl festgestellt wird, wird Ihnen über die Ambulanz ein
Behandlungsplatz bei einem, an unserem Institut ausgebildeten Arzt oder Diplom-Psychologen vermittelt.
Die Therapeuten sind Diplom-Psychologen oder Ärzte in fortgeschrittener, berufsbegleitender psychotherapeutischer Weiterbildung, sowie approbierte Psychologische Psychotherapeuten und Fachärzte.
Wenn ein anderes therapeutisches Vorgehen angezeigt ist, bemühen wir uns um die Vermittlung eines in Frage kommenden Behandlungsplatzes außerhalb des Institutes.
Ein Rechtsanspruch auf einen Behandlungsplatz bei uns besteht jedoch nicht.
- Kosten: Die Kosten für die Vorgespräche werden von der Krankenkasse übernommen, wenn Sie in einer
gesetzlichen Krankenversicherung (Ersatz-, Betriebs-, Innungs- oder Ortskrankenkasse) versichert sind und wenn Sie
zum Vorgespräch Ihre Versichertenchipkarte und einen Überweisungsschein mitbringen.
Fällt eines der Untersuchungsgespräche ins nächste Quartal, benötigen wir beides erneut.
Die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung muss bei der Krankenkasse vorher beantragt werden.
Das macht Ihr Behandler mit Ihnen. Er hat auch die dafür nötigen Formulare.
- Vertraulichkeit: Sie können davon ausgehen, dass alle erhobenen Befunde und Aufzeichnungen streng vertraulich unter Beachtung der Schweigepflicht behandelt und in keinem Fall ohne Ihre schriftliche Zustimmung und Beauftragung an Dritte weitergeleitet werden.
Allgemeine Informationen
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat auf Ihren Internetseiten sehr übersichtlich grundlegende
Informationen für Patienten
zusammen gestellt. Dort finden Sie ausführliche Informationen zu folgenden Punkten: